Eine Heizung rastet aus


Unverständnis
Donnerstag, 17 Juli 2008, 1:52
Gespeichert unter: Nicht für das Leben, für die Uni lernt man

Anders kann ich kaum über die Regelungen unseres Studiengangs bezüglich freiwilligen Zusatzleistungen reagieren.

Ich will doch gar nichts Großartiges – sondern einfach meine Uni-Sprachkurse als Zusatzleistung anerkannt bekommen, damit der ganze Kram nachher im Zeugnis steht. Das soll ja nichtmal in die Note eingehn und ich will damit auch keine andere Vorlesung ersetzen, sondern einfach nur dastehn. Aber da stellen sich dann alle quer: Die Dame im Studienbüro kann mir nur sagen, dass Sprachkurse bei uns nicht anerkannt werden.

Nun gut, wende ich mich lieber mal an Leute, die Ahnung haben: Unsere Studienkommission. Schwierig sei das, ist die Antwort. Früher, im Diplomstudiengang konnte das der eine oder andere mit viel Hartnäckigkeit und Glück noch durchboxen. Aber bei Bachelors sind als Zusatzleistung nur komplette Module mit mindestens neun Leistungspunkten erlaubt (entspricht vom Umfang drei Sprachkursen bzw. zwei Vorlesungen mittleren Aufwands) – nur sind damit bloß „offizielle“ Module gemeint und ein Modul „Sprachen“ gibt es nicht.

Noch interessanter die Auskunft des Modulhandbuch-Koordinators: Zusatzleistungen außerhalb des Studienplans sind nicht erwünscht. Das war natürlich nicht sein Wortlaut – aber das, was man zwischen den Zeilen als Fazit raushören konnte. Schuster, bleib bei deinen Leisten – und mach ja nichts freiwillig. Zumindest nichts, was nicht mit Informatik oder Wirtschaft, sondern lebenspraktischen Dingen zu tun hat.

Doch dann fiel mir vorhin ein Flyer des „House of Competence“ der Uni in die Hände, Thema Schlüsselkompetenzen. Und da fiel folgender Satz: „Mit der Einführung der neuen Studiengänge ist der Erwerb von Schlüsselqualifikationen verbindlich in die Studienpläne aufgenommen worden. In der Regel sind dafür insgesamt 6 ECTS-Punkte vorgesehen. [...]„. Interessant. Eine kurze Recherche auf der HoC-Website ergab eine ähnliche Information: Die Musterstudienordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Karlsruhe (TH) sieht im Bachelorstudiengang eine Mindestanforderung von 6 ECTS-Punkten für Schlüsselqualifikationen vor.“ Erinnerung: Es ist nicht nur so, dass wir keine verbindliche Mindestanforderung haben – wir dürfen diese Schlüsselkompetenz-Kurse nichtmal einbringen. Verrückte Welt. Und dabei sind wir einer der ältesten (wenn nicht sogar der älteste) Bachelor-Studiengänge hier an der Uni – an dem Drunter und Drüber einer Umstellungsphase kann es wahrlich nicht mehr liegen.

Jedenfalls hat ein Abweichen von der Norm normalerweise einen Grund – mir mag nur beim besten Willen keiner einfallen. Schlüsselkompetenzen lenken wohl zu sehr vom „normalen“ Studieren ab…


Noch keine Kommentare bis jetzt
Kommentieren



Kommentieren
Zeilen- und Absatzumbrüche automatisch, E-Mail-Adresse wird nicht angezeigt, HTML-Tags zulässig: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <pre> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>