Eine Heizung rastet aus


Was zum Henker ist ein Plisseebrenner?
Samstag, 15 März 2008, 13:35
Gespeichert unter: Lebenserfahrung satt, Nicht für das Leben, für die Uni lernt man

Ja, in Deutschland ist alles fein geregelt. So unter anderem auch die Listen der Gewerbe, die zulassungspflichtig als Handwerk oder handwerksähnlich betrieben werden können (Anlage A bzw. B der Handwerksordnung). Natürlich sind da Berufe wie Tischler, Müller und Maurer dabei – aber auch folgende Nischengewerbe befinden sich unter den 151 anerkannten Handwerksgewerben:

  • Brunnenbauer
  • Rolladen- und Jalousiebauer
  • Orthopädieschuhmacher
  • Wachszieher
  • Glasveredler
  • Handzuginstrumentenmacher (kompliziertes Wort – meine Vermutung wäre, dass es sich um Posaunen handelt)
  • Vergolder
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Eisenflechter
  • Fahrzeugverwerter (=Schrottplatz-Heini?)
  • Holzschuhmacher
  • Holz-Leitermacher
  • Holzreifenmacher
  • Holzschindelmacher (ja, mit Holz kann man so einiges anstellen)
  • Bürsten- und Pinselmacher
  • Fleckteppichhersteller
  • Klöppler
  • Kunststopfer (die Frage ist, was er denn so stopft)
  • Handschuhmacher
  • Innerei-Fleischer, Kuttler (lecker, lecker)
  • Fleischzerleger, Ausbeiner
  • Schnellreiniger (ich dachte, der kommt aus der Flasche…)
  • Getränkeleitungsreiniger (bitte – was?!)
  • Lampenschirmhersteller
  • Schirmmacher
  • Schlagzeugmacher

(Anm.: Ja, sowas lernt man im öffentlichen Wirtschaftsrecht – wenn man mal ein paar Seiten weiterblättert…)


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